Die Erbrechtskanzlei im Herzen von Heidenheim 
Die Kanzlei Labatzky hat sich auf den Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge spezialisiert. Zum Dienstleistungsangebot des Anwaltsbüros gehört die Beratung und Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Übergabeverträgen, auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Hier spielen auch Fragen des Steuerrechts, insbesondere des Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuerrechts eine zentrale Rolle.
Nach Eintritt des Erbfalls vertritt Rechtsanwalt Markus Labatzky, Inhaber der Kanzlei, seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bei Erbauseinandersetzungen, beim Geltendmachen bzw. bei der Abwehr erbrechtlicher Ansprüche (zum Beispiel von Pflichtteilsansprüchen). Auch die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und die steuerliche Beratung nach dem Erbfall zur Reduzierung der Steuerbelastung gehören zum Leistungsangebot.
Bei der Erstellung von Nachfolgekonzepten kann auch die Errichtung einer Stiftung eine interessante Möglichkeit darstellen. Rechtsanwalt Labatzky hat auf diesem Gebiet langjährige Erfahrung wie nur wenige Rechtsanwälte und bietet ein umfassendes Dienstleistungsangebot für Stifter und Stiftungen.
Der Bereich Vorsorge rundet das Angebot ab. Beratung und Gestaltung von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen sowie General- und Vorsorgevollmachten werden fachkundig durchgeführt.
Im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit steht der Mandant mit seinen rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Interessen. Die Kanzlei zeichnet sich durch hohe Beratungsqualität aus, die durch die jahrelange Berufserfahrung im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge und permanente Fortbildung gewährleistet wird. Auf diese Weise soll das Vertrauen der Mandanten gewonnen und gerechtfertigt werden.
Besprechungen sind auch beim Mandanten und außerhalb der sonst üblichen Bürozeiten möglich. Wenden Sie sich an die

Markus Labatzky Rechtsanwalt
Hintere Gasse 4 89522 Heidenheim Telefon 07321 / 315 110 Telefax 07321 / 315 112 kanzlei[at]labatzky.de www.labatzky.de
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